6039 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluß des Nationalrates vom 13. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem zur Beseitigung behindertendiskriminierender Bestimmungen das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Arbeiterkammergesetz, die Allgemeine Bergpolizeiverordnung, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, die Abgaben-exekutionsordnung, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das Gerichtsorganisations-gesetz und die Strafprozeßordnung 1975 geändert werden

Der gegenständliche Beschluß des Nationalrates beruht auf einem Antrag der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen und wurde u.a. wie folgt begründet:

"Die Bundesregierung hat aufgrund einer Entschließung des Nationalrates eine Arbeitsgruppe zur Durchforstung der österreichischen Bundesrechtsordnung hinsichtlich behindertenbenachteiligender Bestimmungen eingesetzt und hierüber dem Nationalrat in III - 178 d.B. einen umfangreichen Bericht erstattet. In diesem Bericht sind zahlreiche Bestimmungen aufgelistet, die Behinderte - zumindest in ihrer sprachlichen Form - diskriminieren.

Mit dem vorliegenden Antrag sollen jene behindertendiskriminierenden Bestimmungen geändert werden, deren Änderung ohne weiteres möglich ist und die in die Vollziehungszuständigkeit von Bundesministerien, die von sozialdemokratischen Bundesministem geleitet werden, und dem Bundesministerium für Justiz fallen. Durch diesen Antrag soll Gelegenheit gegeben werden, im Wege der Behandlung im Ausschuß auch noch weitere Bestimmungen, die Behinderte benachteiligen, zu ändern.

Durch diesen Antrag kann nur ein weiterer Schritt zum Abbau der Benachteiligung von Behinderten gesetzt werden. Es sind auch in der Zukunft noch große Anstrengungen nötig, um Behinderten die tatsächliche Gleichstellung zu gewährleisten.

Durch diesen Antrag sind keine nennenswerten Mehrkosten in der Vollziehung zu erwarten."

Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Juli 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 1999 07 27

 

Friedrich Hensler Dr. Günther Hummer

Berichterstatter Vorsitzender

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 13. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem zur Beseitigung behindertendiskriminierender Bestimmungen das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Arbeiterkammergesetz, die Allgemeine Bergpolizeiverordnung, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, die Abgaben-exekutionsordnung, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das Gerichtsorganisations-gesetz und die Strafprozeßordnung 1975 geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 1999 07 29

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES