6040 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluß des Nationalrates vom 13. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz über die Sicherung, Aufbewahrung und Nutzung von Archivgut des Bundes (Bundesarchivgesetz)

Die im Rahmen der Gesetzgebungsprozesse und Vollziehung anfallenden Unterlagen (in Schriftform oder auf elektronischen Informationsträgern) stellen insbesondere für die Erforschung der Geschichte und Gegenwart Österreichs ein wertvolles Kulturgut dar. Derzeit fehlt eine gesetzliche Regelung, die den Zugang durch die Wissenschaft und die interessierte Öffentlichkeit zu den historisch wertvollen Unterlagen, die in den Bundesarchiven lagern, umfassend regelt.

Ziel des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates ist die Schaffung von gesetzlichen Regelungen zur Sicherstellung der Archivierung von Archivgut des Bundes und des Zugangs zum Archivgut des Bundes für die Wissenschaft und die Bürger.

Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Juli 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 1999 07 27

 

Ing. Franz Gruber Dr. Günther Hummer

Berichterstatter Vorsitzender

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 13. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz über die Sicherung, Aufbewahrung und Nutzung von Archivgut des Bundes (Bundesarchivgesetz), keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 1999 07 29

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES