6054 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales

 

über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz geändert wird

 

Durch den gegenständlichen Gesetzesbeschluß des Nationalrates soll eine Legaldefinition des Blindenführhundes in das Bundesbehindertengesetz aufgenommen werden. Weiters soll die bisherige Praxis der Rehabilitationsträger, Förderungen für die Anschaffung von Blindenführhunden nur dann zu gewähren, wenn eine positive Beurteilung des Hundes durch Sachverständige vorliegt, im Gesetz verankert werden. Ferner sind einige Klarstellungen und redaktionelle Anpassungen enthalten.

Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Juli 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 1999 07 27

 

Wolfgang Hager Hedda Kainz

Berichterstatter Vorsitzende

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 1999 07 29

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG

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PRÄSIDENT DES BUNDESRATES