6055 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit  und Soziales

 

über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Journalistengesetz geändert wird

 

           Der gegenständliche Beschluß des Nationalrates wurde als Initiativantrag der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen am 16. Juni 1999 im Nationalrat eingebracht.

           Durch diesen Gesetzesbeschluß soll die gesetzliche Grundlage für den Abschluß von Gesamtverträgen betreffend die Honorarbedingungen und Aufwandsersätze für ständige freie Mitarbeiter eines Medienunternehmens oder Mediendienstes geschaffen werden. Der­zeit enthalten die Kollektivverträge lediglich Honorarempfehlungen, denen jedoch mangels gesetzlicher Deckung keine normative Wirkung zukommt.

           Etwa 50% aller professionellen österreichischen Journalisten arbeiten als freie oder ständige freie Mitarbeiter. Zudem zeigen einschlägige Umfragen, daß freie Mitarbeit der Berufszugang zum Journalistenberuf schlechthin ist. Da verbindliche Entlohnungsregelungen fehlen, ist der Druck auf die Mitarbeiter enorm groß, ihre journalistischen Beiträge den Medienunternehmen zu unangemessenen Entgeltbedingungen zu überlassen.

           Von der Neuregelung sollen jene journalistischen Mitarbeiter eines Medienunter­nehmens oder Mediendienstes erfaßt werden, die zwar nicht in einem Arbeitsverhältnis, aber in ihrer Tätigkeit in einem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis stehen.

 

           Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Juli 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 1999 07 27

 

 

Horst Freiberger                                                                                                       Hedda Kainz

Berichterstatter                                                                                                          Vorsitzende


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Journalistengesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 1999 07 29

 

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG

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                       PRÄSIDENT DES BUNDESRATES