6056 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales

 

 

über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden

 

 

Der gegenständliche Gesetzesbeschluß des Nationalrates wurde als Initiativantrag der Abgeordneten zum Nationalrat Reitsamer, Dr. Feurstein und Genossen am 17. Juni 1999 im Nationalrat eingebracht.

Durch eine Reihe von Maßnahmen in den vergangenen Jahren ist es gelungen, die Erwerbsbeteiligung älterer ArbeitnehmerInnen doch erheblich anzuheben.

Dieses Maßnahmenbündel wird durch eine Reihe von legistischen Vorhaben ergänzt, die die arbeitsmarktpolitische Stoßrichtung absichern. Dabei geht es im wesentlichen um

Der vorliegende Gesetzesbeschluß sieht insbesondere vor:

Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Juli 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 1999 07 27

 

 

Horst Freiberger Hedda Kainz

Berichterstatter Vorsitzende

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 1999 07 29

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG

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PRÄSIDENT DES BUNDESRATES