6057 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales
über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Nachtschwerarbeitsgesetz und das Urlaubsgesetz geändert werden
Der gegenständliche Gesetzesbeschluß des Nationalrates wurde als Initiativantrag der Abgeordneten zum Nationalrat Reitsamer, Dr. Feurstein und Genossen am 17. Juni 1999 im Nationalrat eingebracht.
Zu Änderungen im Nachtschwerarbeitsgesetz wird unter anderem ausgeführt:
"Durch neue Möglichkeiten der langfristigen Durchrechnung der Normalarbeitszeit kann es dazu kommen, daß zwar im Durchschnitt des Durchrechnungszeitraumes, nicht jedoch im bisherigen Betrachtungszeitraum (der jeweilige Kalendermonat und höchstens die beiden vorangegangenen Kalendermonate), eine ausreichende Anzahl von Nachtschwerarbeitstagen geleistet wird. In diesem Fall werden der jeweilige Kalendermonat und die vorangegangenen fünf Kalendermonate als Betrachtungszeitraum herangezogen."
Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Juli 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 1999 07 27
Horst Freiberger Hedda Kainz
Berichterstatter Vorsitzende
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Nachtschwerarbeitsgesetz und das Urlaubsgesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 1999 07 29
................................................... SCHRIFTFÜHRUNG |
..................................................... PRÄSIDENT DES BUNDESRATES |