6062 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für wirtschaftliche Angelegenheiten

über den Beschluß des Nationalrates vom 15. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz – MinroG geändert wird

Mit dem vorliegenden Beschluß des Nationalrates kann auch die Bergung von Personen (Tote, Vermißte) angeordnet werden, soweit dadurch keine Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit anderer Personen droht oder drohen kann und die Bergung wirtschaftlich zumutbar ist.

Da die im Artikel II enthaltene Verfassungsbestimmung die Zuständigkeit der Länder in Gesetzgebung und Vollziehung nicht einschränkt, bedarf diese nicht der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG.

Der Ausschuß für wirtschaftliche Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Juli 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 1999 07 27

 

 

Ulrike Haunschmid Dr. André d‘Aron

Berichterstatterin Vorsitzender

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 15. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz – MinroG geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 1999 07 29

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES