6075 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

betreffend den Bericht über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Jahre 1998 (III-194-BR/99)

Der vorliegende 22. Bericht stellt die Tätigkeit und die Wahrnehmungen der Volksanwaltschaft vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1998 dar. Es ist dies der 3. Bericht, der aufgrund der Novelle zu Art. 148d des B-VG vom 13.8.1997, BGBl. 1997/87, nicht nur dem Nationalrat, sondern auch dem Bundesrat vorgelegt wird.

Der gegenständliche Bericht hat folgende Schwerpunkte zum Inhalt:

- Inanspruchnahme und Tätigkeit der Volksanwaltschaft, wobei 9792 Anbringen zu 4056 Prüfungsverfahren geführt haben;

- Aufgabenbereiche der Volksanwälte mit einer nach Bundesministerien zusammengefassten Darstellung der Tätigkeit und

- im Anhang eine tabellarische Übersicht über die "Legislativen Anregungen der Volksanwaltschaft" mit dem Stand der Umsetzung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 16. November 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 1999 11 16

 

 

Mag. Karl WILFING Dr. Günther HUMMER

Berichterstatter Vorsitzender

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Den Bericht über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Jahr 1998 (III-194-BR/99) zur Kenntnis zu nehmen.

 

Wien, 1999 11 18

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES