6079 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Nebengebührenzulagen-gesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Karenzurlaubsgeldgesetz, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Eltern-Karenzurlaubsgesetz und das Bundes-gesetz BGBl.Nr. 298/1986 geändert werden (Besoldungs-Novelle 2000)

Ziel des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates ist die Pensionsanpassung 2000 unter Berücksichtigung sozialer Komponeten durch eine gestaffelte Pensionserhöhung nach dem Gesamtpensionseinkommen und die gesetzliche Umsetzung des Besoldungsübereinkommens durch die Anhebung der Bezüge um 1,5 %, mindestens aber um 300 S, sowie einer Regelung des Karenzgeldes für 2000 vergleichbare Maßnahme für das Karenzurlaubsgeld nach dem Karenzurlaubsgeldgesetz. Weiters eine Anpassung der in den dienstrechtlichen Vorschriften enthaltenen Zitate aus dem Mutterschutzgesetz 1979, dem Eltern-Karenzurlaubsgesetz und dem neuen Datenschutzgesetz 2000 an die – mit Wirkung vom 1. Jänner 2000 – eingetretenen Bezeichnungsänderungen.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Dezember 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 1999 12 20

 

 

Friedrich HENSLER Johann KRAML

Berichterstatter Stv.Vorsitzender

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Nebengebührenzu-lagengesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Karenzurlaubsgeldgesetz, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Eltern-Karenzurlaubsgesetz und das Bundes-gesetz BGBl.Nr. 298/1986 geändert werden (Besoldungs-Novelle 2000), keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 1999 12 21

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES