6080 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 1999 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre geändert wird

Diese Änderung des Bezügebegrenzungsgesetzes sieht vor, dass in Hinkunft die Inflationsrate der letzten beiden Jahre oder der Pensionsanpassungsfaktor für das laufende Jahr für die Anpassung der Bezüge öffentlicher Funktionäre heranzuziehen ist, und zwar jener Wert, welcher der geringere von beiden ist. Darüber hinaus wird der anzuwendende Prozentsatz für die jeweiligen Versorgungsbezüge festgelegt.

Dieser Beschluss des Nationalrates ist ein Fall des Art. 44 Abs. 2 B-VG und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Dezember 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, der Bundesrat wolle dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1999 12 20

 

 

Ing. Franz GRUBER Johann KRAML

Berichterstatter Stv.Vorsitzender

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 1999 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre geändert wird, im Sinne des Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 1999 12 21

 

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES