6083 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales
über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Jänner 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird
Durch den gegenständlichen Gesetzesbeschluss soll die Richtlinie 97/74/EG zur Ausdehnung der Richtlinie 94/45/EG über die Einsetzung des Europäischen Betriebsrates oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen auf das Vereinigte Königreich umgesetzt werden.
Zur Verwirklichung des genannten Zieles sind folgende Bestimmungen enthalten:
Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Februar 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2000 02 01
Johanna Schicker Franz Wolfinger
Berichterstatterin Stv. Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 26. Jänner 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2000 02 03
................................................... SCHRIFTFÜHRUNG |
..................................................... PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES |