6084 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales

 

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Jänner 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Arbeitsmarktservicegesetz geändert werden

 

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates wurde als Initiativantrag der Abgeordneten zum Nationalrat Verzetnitsch, Dr. Feurstein und Genossen am 15. Dezember 1999 im Nationalrat eingebracht.

Der Eintritt in Maßnahmen der Einrichtung für die Lebens- und Genussmittelbranche (Stiftung "Aufleb") kann nach geltendem Recht nur bis 31. Dezember 1999 erfolgen. Im Jahr 2000 ist jedoch noch mit Auswirkungen des EU-Beitrittes auf die Lebens- und Genussmittelbranche zu rechnen. Es soll daher der Eintritt in Maßnahmen der Einrichtung für die Lebens- und Genussmittelbranche noch bis 31. Dezember 2000 möglich sein. Dadurch soll jedoch keine Verlängerung der Einrichtung für die Lebens- und Genussmittelbranche eintreten, welche wie geplant mit Ende des Jahres 2003 beendet werden soll.

Durch Qualifizierungsmaßnahmen in Form einer Arbeitsstiftung wird die Arbeitslosigkeit der betroffenen Arbeitnehmer wirksam bekämpft. Zudem erhöhen diese Maßnahmen die Attraktivität des Beschäftigungsstandortes Österreich.

Die Arbeitsstiftung "Aufleb" wurde als "best practice" Projekt in der EU anerkannt. Im Rahmen der Stiftung wurden bisher ArbeitnehmerInnen aus 1.275 verschiedenen Betrieben betreut. Die Vermittlungsquote beträgt 87 %. Stichproben haben die Nachhaltigkeit der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt bestätigt. Der über die vorhandenen Mittel der Einrichtung hinausgehende Finanzierungsbedarf soll daher durch Fördermittel des Arbeitsmarktservice gedeckt werden.

Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Februar 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

 

Wien, 2000 02 01

 

 

Johanna Schicker Franz Wolfinger

Berichterstatterin Stv. Vorsitzender

 

 

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 26. Jänner 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Arbeitsmarktservicegesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2000 02 03

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG

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PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES