6086/I-BR BR

6086 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates


 
Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bundeshaushaltsgesetz geändert wird
 
Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf in 43 der Beilagen
Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand gegenüber dem
Gesetzentwurf in 43 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates,
XXI. GP, folgende Änderungen beschlossen:
1. Z 1 lautet:
"§ 13a Abs. 2 lautet:
(2) Soweit sich das Budgetprogramm und der Budgetbericht auf Planstellen beziehen,
obliegt die Erstellung der Entwürfe dem Bundesminister für öffentliche Leistung und
Sport im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen. Jedes haushaltsleitende
Organ hat die hiefür erforderlichen Unterlagen samt Erläuterungen an den
Bundesminister für öffentliche Leistung und Sport und dem Bundesminister für Finanzen
nach Maßgabe der von diesen einvernehmlich aufzustellenden Richtlinien rechtzeitig zu
übermitteln."
2. Die bisherigen Z "1" bis "5" erhalten die Bezeichnungen "2" bis "6".
3. Z 6 lautet:
"Im § 100 wird folgender Abs. 23 angefügt:
(23) § 13a Abs. 2, § 31 samt Überschrift, § 33 samt Überschrift, § 34 Abs. 1 und § 36
Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBI. I Nr. .... treten mit 1. April 2000 in
Kraft."

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