6088 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird

Der gegenständliche Beschluss beruht auf einem Antrag des Verfassungsausschusses des Nationalrates, den dieser gemäß § 27 Abs. 1 GOG-NR in inhaltlichem Zusammenhang mit dem dort verhandelten Initiativantrag 85/A der Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Ing. Peter Westenthaler und Genossen betreffend die Bundesministeriengesetz-Novelle 2000 gestellt hat.

Da die Änderung des Bundesministeriengesetzes 1986 eine Kompetenz des Bundesministers für öffentliche Leistung und Sport im Zusammenhang mit dem Stellenplan vorsieht, ist eine entsprechende Anpassung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen erforderlich.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 14. März 2000 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2000 03 14

 

Friedrich HENSLER Dr. Günther HUMMER

Berichterstatter Vorsitzender

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2000 03 16

 

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES