6096 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2000 betreffend ein Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000)

 

Durch den vorliegenden Gesetzesbeschluss soll das ÖIAG-Gesetz 1986 neu gefasst und an die geänderte Aufgabenstellung der ÖIAG angepasst werden. Durch zahlreiche Novellierungen ist das ÖIAG-Gesetz nicht nur unübersichtlich geworden; viele Bestimmungen haben ihre Bedeutung verloren, da sie auf die Herstellung eines bestimmten Zustandes ausgerichtet waren, der durch die nachfolgenden Entwicklungen und Maßnahmen heute nicht mehr aktuell ist. Die ÖIAG hat auf Basis der ÖIAG-Gesetznovelle 1993, mit der ein umfangreicher gesetzlicher Auftrag zur Privatisierung der ehemals verstaatlichten Unternehmen erteilt wurde, eine große Anzahl von Unternehmen zu 100% veräußert und auch die Mehrheit an den börsenotierten Industrieunternehmen Böhler-Uddeholm AG, OMV AG, VOEST-ALPINE STAHL AG und VA Technologie AG abgegeben.

Der ÖIAG wurden außerdem durch Gesetz weitere, bis dahin direkt im Eigentum des Bundes gestandene Anteilsrechte an österreichischen Unternehmen übertragen, nämlich an Austria Tabak AG, Austrian Airlines AG, Flughafen Wien AG, Österreichische Salinen AG, Österreichische Staatsdruckerei AG und Dorotheum Auktions-, Versatz und Bank-Gesellschaft mbH; inzwischen wurden die Anteilsrechte an der mittlerweile ebenfalls an der Börse notierenden Austria Tabak AG mehrheitlich privatisiert, die Anteile an der Österreichischen Salinen AG wurden zur Gänze verkauft und der Anteil an der AUA ist durch eine Kapitalerhöhung auf 39,7 % gesunken. Die Privatisierung von Österreichische Staatsdruckerei GmbH, Print Media Austria AG und Flughafen Wien AG wird zurzeit vorbereitet.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 8. Mai 2000 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2000 05 08

 

 

Ludwig Buchinger Johanna Schicker

Berichterstatter Vorsitzende

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 26. April 2000 betreffend ein Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000), keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2000 05 09

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES