6099 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz geändert wird

 

Der vorliegende Gesetzesbeschluss des Nationalrates beruht auf einem Antrag des Budgetausschusses des Nationalrates, den dieser gemäß § 27 Abs. 1 GOG-NR in inhaltlichem Zusammenhang mit den Beratungen über die Regierungsvorlage 61 der Beilagen betreffend das Budgetbegleitgesetz 2000 gestellt hat.

Mit dem gegenständlichen Beschluss wird insbesondere der Bundesminister für Inneres ermächtigt, Zivildienstpflichtige künftig zu Einrichtungen des Rettungswesens, der Sozial- und Behindertenhilfe und den Bereich der Katastrophenhilfe bevorzugt zuzuweisen. Für Zivildiensteinrichtungen wird es darüber hinaus künftig nicht mehr möglich sein, die Zuweisung bestimmter Zivildiener zu beantragen.

Weiters wird die Pauschalvergütung für Zivildiener etwa um die Hälfte, nämlich von 9,52% des Gehalts eines Beamten der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2, auf 14.73% dieses Gehalts angehoben. Im Gegenzug entfällt jedoch der Anspruch von Zivildienern auf unentgeltliche Verpflegung. Zur Gänze abgeschafft wird der bisher für Zivildiener vorgesehene dreiwöchige Grundlehrgang.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 8. Mai 2000 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2000 05 08

 

Dipl. Ing. Hannes Missethon Alfred Schöls

Berichterstatter Vorsitzender

 

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 2000 05 09

 

 

 

 

 

............................................................. .............................................................

SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES