6102 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

 

betreffend die Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes für die Jahre 1997 und 1998, vorgelegt vom Bundeskanzler (III-205-BR/2000)

Die Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes für die Jahre 1997 und 1998 werden vom Bundeskanzler unter einem vorgelegt. Die Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes gliedern sich in jeweils eine allgemeine Bemerkung, in welche auf die dramatische Situation bei der Entwicklung der Beschwerdefälle und der Erledigungszahl hingewiesen wird. In einem 2. Abschnitt werden die Personalverhältnisse, weiters der Geschäftsgang und die Belastungssituation des Verwaltungsgerichtshofes dargestellt. Weiters sind der Verwaltungsgerichtshof als Gerichtshof der Europäischen Union, die Raumsituation, ein Beitrag zur Diskussion über die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit, Maßnahmen nach dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, die Situation der wissenschaftlichen Mitarbeiter, die Büroautomation, die Judikaturdokumentation und die internationalen Kontakte Berichtsgegenstand.

Die beiden Jahresberichte des Verfassungsgerichtshofes gliedern sich in eine Darstellung des Geschäftsganges, die Veränderungen in der Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofes, eine Darstellung des Personalstandes, einen statistischen Teil sowie jeweils in ein Kapitel über Veranstaltungen, die Öffentlichkeitsarbeit, die internationalen Beziehungen und schließlich über die Wahrnehmungen.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am
8. Mai 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2000 05 08

 

Alfred Schöls Engelbert Schaufler

Berichterstatter Vorsitzender

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Die Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes für die Jahre 1997 und 1998, vorgelegt vom Bundeskanzler (III-205-BR/2000) zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2000 05 09

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES