6138 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal

 

Die in den letzten Jahren zunehmenden Angriffe gegen Personal, das im Rahmen von Maßnahmen zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten oder humanitären Operationen der Vereinten Nationen eingesetzt war, geben weltweit zu größter Besorgnis Anlass. Im Rahmen der 48. und 49. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen wurde daher eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die innerhalb kurzer Zeit mit nachhaltiger Unterstützung der überwiegenden Mehrheit der Mitglieder der Vereinten Nationen zur Ausarbeitung eines im Rahmen der 49. Tagung der Generalversammlung mit Konsens angenommenen Übereinkommens über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal führte. Das Übereinkommen wurde am 9. Dezember 1994 zur Unterzeichnung aufgelegt und ist am 15. Jänner 1999 in Kraft getreten.

Kernpunkte des Übereinkommens bilden die Verpflichtung zur strafrechtlichen Verfolgung von Straftaten gegen das durch dieses Übereinkommen geschützte Personal bzw. die Behandlung solcher Fälle im Rahmen des Auslieferungsrechtes und die Verpflichtung von Staaten, sonstige Maßnahmen im Interesse des Schutzes dieses Personals zu treffen.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsrechtlichen Bestimmungen.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50. Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2000 06 19

 

 

Hans Ager Prof. Albrecht Konecny

Berichterstatter Stv. Vorsitzender

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2000 06 21

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES