6159 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Auszeichnung von Preisen (Preisauszeichnungsgesetz –PrAG) und das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 geändert werden

Die Richtlinie 98/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse (Preisangabenrichtlinie) ersetzt die Richtlinie 79/581/EWG über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise für Lebensmittel und die Richtlinie 88/314/EWG über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise für andere Erzeugnisse als Lebensmittel. Die umzusetzende EU-Richtlinie bewirkt damit nicht nur eine Vereinheitlichung der Rechtsvorschriften, sondern führt auch inhaltlich zu einer wesentlichen Änderung insofern, als nunmehr eine Pflicht zur Angabe des Grundpreises besteht, die grundsätzlich unabhängig von der jeweiligen Verpackungsmethode ist. Einen weiteren wesentlichen Unterschied zur bisherigen EU-Rechtslage stellt der erweiterte Geltungsbereich bei der Angabe des Verkaufspreises dar. Diese Änderungen waren bis 18. März 2000 in österreichisches Recht umzusetzen.

Ziel ist die Schaffung einer transparenten Regelung aufbauend auf der bereits bestehenden Rechtslage im Bereich der Verkaufs- und Grundpreisauszeichnung.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2000 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2000 06 19

 

 

Mag. Christof Neuner Dr. André d‘Aron

Berichterstatter Vorsitzender

 

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Auszeichnung von Preisen (Preisauszeichnungsgesetz –PrAG) und das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2000 06 21

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES