6190 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Maßnahmen auf dem Gebiete der Währung im Zusammenhang mit der Ausgabe der Euro-Banknoten und -Münzen erlassen werden (Eurogesetz), und das Scheidemünzengesetz 1988 und das Nationalbankgesetz 1984 geändert werden

Seit dem Eintritt in die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion mit 1. Jänner 1999 ist der Euro in Österreich Währung und der Schilling eine Untereinheit des Euro. Nach Ablauf der für drei Jahre vorgesehenen Übergangszeit werden ab dem 1. Jänner 2002 die Europäische Zentralbank und die Zentralbanken der an der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion ohne Ausnahmeregelung teilnehmenden Mitgliedstaaten auf Euro lautende Banknoten und die an der dritten Stufe teilnehmenden Mitgliedstaaten auf Euro oder Cent lautende Münzen in Umlauf setzen.

Die österreichischen währungsrechtlichen Vorschriften entsprechen noch nicht den ab 2002 maßgeblichen EU-rechtlichen Vorgaben, insbesondere enthalten die Bestimmungen des Scheidemünzengesetzes keine Vorschriften über die Prägung und Ausgabe von Euro- und Cent-Münzen.

Die Phase des doppelten Bargeldumlaufes beträgt gemäß den EU-rechtlichen Vorgaben maximal sechs Monate, für die Verkürzung dieses Zeitraumes ist die Erlassung einer entsprechenden nationalen Rechtsvorschrift erforderlich.

Ziel des vorliegenden Gesetzesbeschlusses des Nationalrates ist die Anpassung der nationalen währungsrechtlichen Vorschriften durch die Verkürzung des Zeitraums des doppelten Bargeldumlaufes auf zwei Monate; die Anordnung der Umstellung des Staatshaushaltes auf Euro; die Änderung der mit dem EU-Recht im Widerspruch stehenden und die Aufhebung der obsolet gewordenen währungsrechtlichen Vorschriften; die Schaffung der rechtlichen Grundlagen zur Ausgabe der Euro- und Cent-Münzen und die Aufnahme einer weiteren Banknotenschutzbestimmung ins Nationalbankgesetz.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2000 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2000 07 17

 

 

Mag. Christof NEUNER Johanna Schicker

Berichterstatter Vorsitzende

 

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Maßnahmen auf dem Gebiete der Währung im Zusammenhang mit der Ausgabe der Euro-Banknoten und -Münzen erlassen werden (Eurogesetz), und das Scheidemünzengesetz 1988 und das Nationalbankgesetz 1984 geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2000 07 19

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES