6200 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz und das Wasserrechtsgesetz geändert werden (AWG-Novelle Deponien)

Ziel des vorliegenden Gesetzesbeschlusses des Nationalrates ist eine Rechtsbereinigung. Die Bestimmungen für Deponien werden aus dem Wasserrechtsgesetz in das Abfallwirtschaftsgesetz übernommen. Die Bewilligungspflicht gemäß § 31b Wasserrechtsgesetz entfällt und die bisher im Wasserrechtsgesetz bewilligungspflichtigen Deponien – Deponien für nicht gefährliche Abfälle unter 100 000 m3 – werden ins konzentrierte Verfahren des AWG übernommen.

Weiters wird die Richtlinie 1999/31/EG des Rates über Abfalldeponien in nationales Recht umgesetzt. Die erforderlichen gesetzlichen Umsetzungsmaßnahmen werden mit der AWG-Novelle Deponien getroffen. Ein Umsetzungsbedarf auf Landesebene ist nicht erforderlich.

Ferner werden für Deponien entsprechende Verfahrensbestimmungen, Bestimmungen für den Betrieb, die Überwachung, die Anpassung bestehender Deponien an den Stand der Deponietechnik gemäß Deponieverordnung und allfällige verwaltungspolizeiliche Aufträge normiert. Durch die Zusammenführung der gesetzlichen Bestimmungen für Deponien sollen Doppelgleisigkeiten vermieden und der Rechtsbereich übersichtlicher werden.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2000 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2000 07 17

 

 

Franz WOLFINGER Leopold STEINBICHLER

Berichterstatter Vorsitzender

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz und das Wasserrechtsgesetz geändert werden (AWG-Novelle Deponien), keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2000 07 19

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES