6201 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird

Auf Grund der wasserrechtlichen Vorgaben besteht für das Jahr 2000 bis 2003 ein erhöhter Investitionsbedarf, was auch durch die jüngste Investitionskostenabschätzung der Länder bestätigt wird.

Nach Abzug jener Fälle, die in der Ende Juni 2000 stattfindenden Kommissionssitzung behandelt werden, liegen bei der Abwicklungsstelle im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft rund 700 Förderungsansuchen mit einem geschätzten Investitionsvolumen von mehr als 9 000 Millionen Schilling vor, sodass für das Jahr 2000 von einem erheblichen Mehrbedarf an Zusagevolumina auszugehen ist.

Die zusätzliche Förderung im Umfang von 500 Millionen Schilling in der Siedlungswasserwirtschaft bewirkt eine Absicherung bzw. Schaffung von etwa 1 500 Arbeitsplätzen.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2000 07 17

 

 

Friedrich HENSLER Leopold STEINBICHLER

Berichterstatter Vorsitzender

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2000 07 19

 

 

................................................. ...................................................................

SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES