6202 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2000 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Schweizerischen Bundesrat über den frühzeitigen Austausch von Informationen aus dem Bereich der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes ("Nuklearinformationsabkommen" Österreich - Schweiz) samt Anhang und Gemeinsamer Erklärung

Das Nuklearinformationsabkommen gilt für alle Kernanlagen (auch Forschungsreaktoren, Lagerungseinrichtungen ua.) und mit ihnen zusammenhängende Tätigkeiten sowie für jeweils das gesamte Hoheitsgebiet der Vertragsparteien. Es regelt den Informationsaustausch zwischen den beiden Staaten über den Eintritt radiologischer Gefahren, über die bestehenden, in Bau befindlichen und geplanten Kernanlagen und über die Nuklearprogramme der Vertragsparteien, die aus dem Betrieb von Kernanlagen gewonnenen Erfahrungen und die Rechtsvorschriften der Vertragsparteien aus dem Bereich der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend. Er ist im innerstaatlichen Bereich unmittelbar anwendbar, weswegen ein Beschluss nach Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Er enthält weder politische noch verfassungsändernde oder verfassungsergänzende Bestimmungen.

Da im Art. 6 auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz
B-VG erforderlich.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2000 07 17

 

 

Friedrich Hensler Leopold STEINBICHLER

Berichterstatter Vorsitzender

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Dem Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2000 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Schweizerischen Bundesrat über den frühzeitigen Austausch von Informationen aus dem Bereich der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes ("Nuklearinformationsabkommen" Österreich - Schweiz) samt Anhang und Gemeinsamer Erklärung gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2000 07 19

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES