6204 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

B e r i c h t

des Landesverteidigungsausschusses

 

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 1990, das Heeresdisziplinargesetz 1994, das Heeresgebührengesetz 1992, das Auslandseinsatzgesetz, das Militärleistungsgesetz, das Sperrgebietsgesetz 1995, das Munitionslagergesetz, das Militär-Auszeichnungsgesetz, das Verwundetenmedaillengesetz, das Tapferkeitsmedaillen-Zulagengesetz 1962 und das Kärntner Kreuz-Zulagengesetz 1970 geändert werden (Euro-Umstellungsgesetz-Wehrrecht - EUGW)

 

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass mit Wirksamkeit 1. Jänner 2002 die Umstellung sämtlicher Schillingangaben im Wehrrecht in die entsprechenden Euroangaben zu erfolgen hat.

Mit dem gegenständlichen Gesetzesbeschluss werden in sämtlichen dem Wehrrecht zuzurechnenden Bundesgesetzen die in Rede stehenden Formalanpassungen vorgenommen.

Der Landesverteidigungsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 2000 07 17

 

 

Ferdinand Gstöttner Mag. John Gudenus

Berichterstatter Stv. Vorsitzender

 

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 1990, das Heeresdisziplinargesetz 1994, das Heeresgebührengesetz 1992, das Auslandseinsatzgesetz, das Militärleistungsgesetz, das Sperrgebietsgesetz 1995, das Munitionslagergesetz, das Militär-Auszeichnungsgesetz, das Verwundetenmedaillengesetz, das Tapferkeitsmedaillen-Zulagengesetz 1962 und das Kärntner Kreuz-Zulagengesetz 1970 geändert werden (Euro-Umstellungsgesetz-Wehrrecht - EUGW), keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 2000 07 19

 

 

 

 

 

............................................................. .............................................................

SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES