6237 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2000 betreffend ein Bundesgesetz über die Beteiligung Österreichs an der HIPC-Initiative (Heavily Indebted Poor Countries Initiative – Initiative zur Schuldenreduktion für die ärmsten Entwicklungsländer) im Rahmen des Internationalen Währungsfonds (IWF)

 

Einige der ärmsten Länder sind international derart hoch verschuldet, dass auch bei adäquater Wirtschaftspolitik und idealen Rahmenbedingungen eine Rückzahlung ihrer Außenstände auf längere Sicht mit größten Schwierigkeiten verbunden scheint.

Um diese Länder zu entlasten, erarbeiteten IWF und Weltbank einen neuen Schuldenreduktionsansatz, die HIPC-Initiative, die ua. darauf abstellt, dass alle Schulden solcher Länder (insbesondere bilaterale, multilaterale, kommerzielle) gesamtheitlich betrachtet und Lösungen unter Einbeziehung aller Gläubiger erreicht werden, also sowohl der multilateralen Institutionen als auch der bilateralen Gläubiger. Die in Frage kommenden Länder sind international akkordiert durch Anwendung bestimmter relevanter Kriterien identifiziert worden.

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates soll Österreich seinen Beitrag zu dieser Initiative leisten, und zwar durch einen Beitrag zur Abdeckung von Schulden der HIPC-Länder gegenüber dem IWF.

 

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. November 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2000 11 07

 

 

Johann GRILLENBERGER Wilhelm GRISSEMANN

Berichterstatter Stv. Vorsitzender

 

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2000 betreffend ein Bundesgesetz über die Beteiligung Österreichs an der HIPC-Initiative (Heavily Indebted Poor Countries Initiative – Initiative zur Schuldenreduktion für die ärmsten Entwicklungsländer) im Rahmen des Internationalen Währungsfonds (IWF) keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2000 11 09

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES