6239 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

 

über den Bericht des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten betreffend Südtirol, Autonomieentwicklung seit 1996 (III-198-BR/99)

Der gegenständliche Bericht wurde dem Bundesrat am 14. Dezember 1999 zur geschäfts-ordnungsmäßigen Behandlung zugeleitet.

Die wirtschaftlichen und sozialen Eckdaten Südtirols sind ausgezeichnet, die Südtirol-Autonomie hat sich positiv weiterentwickelt. So fasst der Bericht des Außenministers über die Autonomieentwicklung in Südtirol seit 1996 die Situation zusammen. Angesichts der autonomiefreundlichen Haltung der Regierungen Prodi und D’Alema haben die SVP-Abgeordneten im römischen Parlament beiden Regierungen das Vertrauen ausgesprochen. 1998 wurde eine alte Forderung der Südtiroler vom italienischen Staat erfüllt: Die Schützen dürfen bei Veranstaltungen ihre historischen Waffen tragen.

Im einzelnen zählt der Bericht u.a. einen Übergang von Kompetenzen auf. So konnten in Schulangelegenheiten Südtirols Lehrer optieren, ob sie Staatsbedienstete bleiben oder in den Landesdienst wechseln wollten. Auch die Zuständigkeit für die Verwaltung und Instandhaltung der Staatsstraßen ging in Südtiroler Zuständigkeit über. In der Energieversorgung kann Südtirol ab 2000 große Wasserableitungen selbständig vergeben – eine der wirtschaftlich wichtigsten Kompetenzen Südtirols überhaupt, wie der Bericht feststellt. Auch zahlreiche Staatsimmobilien (Schutzhütten, militärische Anlagen, Bahnareale) sind nun in der Zuständigkeit Südtirols. Zweisprachigkeit ist auch für private Dienststellen bindend, sofern sie öffentliche Dienste versehen.

 

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 7. November 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2000 11 07

 

Johann Ledolter Mag. Michael Strugl

Berichterstatter Vorsitzender

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Den Bericht des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten betreffend Südtirol, Autonomieentwicklung seit 1996 (III-198-BR/99) zur Kenntnis zu nehmen.

 

Wien, 2000 11 09

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES