6245 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

B e r i c h t

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

 

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2000 betreffend ein Europäisches Übereinkommen über die an Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen

 

Das gegenständliche Übereinkommen ist weitgehend nach dem Vorbild des für Verfahren vor den ehemaligen Konventionsorganen anwendbar gewesenen Europäischen Übereinkommens über die an Verfahren vor der Europäischen Kommission und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen ausgestaltet, wobei jedoch insbesondere alle Hinweise auf die ehemalige Kommission unterdrückt wurden. Den an Verfahren vor dem Gerichtshof teilnehmenden Personen werden – wie in den Verfahren vor den ehemaligen Konventionsorganen – bestimmte Immunitäten und Erleichterungen gewährt, insbesondere in Bezug auf ihre mündlichen oder schriftlichen Äußerungen gegenüber dem Gerichtshof, auf Urkunden oder andere Beweismittel, die sie dem Gerichtshof vorlegen, sowie auf ihre Bewegungs- und Reisefreiheit für die Teilnahme an Verfahren vor dem Gerichtshof.

 

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden Bestimmungen.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vetragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

 

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 7. November 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2000 11 07

 

 

Anna Höllerer Mag. Michael Strugl

Berichterstatterin Vorsitzender

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2000 betreffend ein Europäisches Übereinkommen über die an Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2000 11 09

 

 

 

......................................................... ..........................................................

SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES