6269 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2000 betreffend ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds zur Förderung der Beiträge der selbstständigen Künstler zur gesetzlichen Sozialversicherung (Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz – K-SVFG)

 

Die Gesellschaft misst dem künstlerischen Schaffen einen hohen Stellenwert bei, der eine Unterstützung aus öffentlichen Mitteln für jene Künstler rechtfertigt, die in Folge niedriger und unregelmäßiger Einkünfte aus der künstlerischen Tätigkeit eine pensionsversicherungsrechtliche Absicherung nur um den Preis einer Gefährdung ihrer wirtschaftlichen und künstlerischen Existenz hätten. Für alle Künstler innerhalb einer bestimmten Einkommensbandbreite soll daher eine Förderung der Pensionsbeiträge stattfinden.

Unter Berücksichtigung des Gesamteinkommens erhalten Künstler aus öffentlichen Mitteln eine Förderung im Wege von Zuschüssen zu den Beiträgen in der Pensionsversicherung, die zusätzlich zum Kunstförderungsbeitrag eingehoben werden; die Abdministration erfolgt über einen Fonds, in dessen Rahmen eine Künstlerkommission über die Qualifikation als Künstler im Sinne des vorliegenden Bundesgesetzes Gutachten erstellt.

Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Dezember 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2000 12 12

 

 

Georg Keuschnigg Monika Mühlwerth

Berichterstatter Stv.Vorsitzende

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2000 betreffend ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds zur Förderung der Beiträge der selbst-ständigen Künstler zur gesetzlichen Sozialversicherung (Künstler-Sozialversicherungs-fondsgesetz – K-SVFG) keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2000 12 14

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES