6270 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 und das Kunstförderungsgesetz geändert werden

 

Ab dem 1. Jänner 2001 haben die in die Pflichtversicherung nach dem GSVG einbezogenen Künstler die vollen Sozialversicherungsbeiträge zu leisten. Auf Grund des hohen gesellschaftlichen Stellenwertes der Kunst und zur Wahrung der wirtschaftlichen und künstlerischen Existenz soll für Künstler mit niedrigen Künstlereinkommen die Beitragslast in die gesetzliche Pensionsversicherung gemildert werden.

Durch die Einführung weiterer Beiträge nach dem Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 soll die Finanzierung der Beitragszuschüsse für die Künstler gesichert werden.

Weiters soll eine gesetzliche Grundlage im Kunstförderungsgesetz für die Förderung des Ankaufs von Kunstwerken durch Landes- und Gemeindegalerien geschaffen werden, wenn die Förderung im gesamtösterreichischen Kunstinteresse gelegen ist.

Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Dezember 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2000 12 12

 

 

Georg Keuschnigg Monika Mühlwerth

Berichterstatter Stv.Vorsitzende

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 und das Kunstförderungsgesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2000 12 14

 

 

 

.............................................................. .............................................................

SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES