6287 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2000 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung samt Anlage

Die geltende Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über die Reform des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung für die Jahre 1997 bis 2000 tritt gem. Art 31 Abs. 2 mit 31. Dezember 2000 außer Kraft.

Gem. Art. 31 Abs. 3 dieser Vereinbarung treten die in Durchführung dieser Vereinbarung ergehenden Bundes- und Landesgesetze mit Außerkrafttreten dieser Vereinbarung auch außer Kraft.

Im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen wurde zur Sicherung des Anspruchs an eine bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Krankenanstalten insbesondere vereinbart, den Finanzbeitrag aus dem Bundesbereich (Bund, Sozialversicherungsträger) gegenüber dem jetzigen Zustand nicht zu verändern. Umschichtungen im Bundesbereich bleiben dem Bund unbenommen.

In Entsprechung dieser Einigung im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen wurde zwischen dem Bund und den Ländern als Vertragsparteien der Text der neuen Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über die Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung fixiert.

Das gegenständliche Abkommen tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2004 außer Kraft.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2000 12 15

 

 

 

Ludwig BUCHINGER Wilhelm GRISSEMANN

Berichterstatter Stv. Vorsitzender

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2000 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung samt Anlage, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2000 12 15

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES