6333 der Beilagen zu den Stenografischen
Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
über den Beschluss
des Nationalrates vom 28. März 2001 betreffend das Zusatzprotokoll zum
Übereinkommen zwischen dem Königreich Belgien, dem Königreich Dänemark, der
Bundesrepublik Deutschland, der Republik Finnland, der Griechischen Republik,
Irland, der Italienischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich
der Niederlande, der Republik Österreich, der Portugiesischen Republik, dem
Königreich Schweden, dem Königreich Spanien, der Europäischen Atomgemeinschaft
und der Internationalen Atomenergie-Organisation in Ausführung von Artikel III
Absätze 1 und 4 des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen samt
Anlagen
Durch die
Weiterentwicklung der Technologie und insbesondere durch Erfahrungen in der
Sicherheitskontrolle der IAEO wird es für notwendig erachtet, das bisherige
Sicherheitskontrollsystem der IAEO zu verbessern.
Durch eine
erweiterte Erfassung von Informationen in den Mitgliedstaaten soll die IAEO
einen besseren Einblick in die Nuklearprogramme der einzelnen Staaten erhalten.
Hiefür wird eine multilaterale völkerrechtliche Grundlage geschaffen.
Es werden
erweiterte Berichtspflichten des Staates vorgesehen, die alle Stufen des
nuklearen Brennstoffkreislaufs sowie damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten
umfassen. IAEO-Inspektoren erhalten erweiterte Zutrittsrechte zu relevanten
Orten.
Der gegenständliche
Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine
verfassungsändernden Bestimmungen.
Eine Zustimmung des
Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da
keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder
betreffen, geregelt werden.
Der Nationalrat hat
anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG
beschlossen, dass dieser Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen
ist.
Gemäß Art. 49 Abs.
2 wird das Zusatzprotokoll hinsichtlich der authentischen Texte in dänischer,
finnischer, französischer, griechischer, italienischer, niederländischer,
portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache dadurch kundgemacht, dass
diese zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten aufgelegt werden.
Der Ausschuss für
auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 18. April 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen
den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. gegen
den Beschluss des Nationalrates, gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen
Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu
erheben.
Wien, 2001 04 18
Hans Ager Mag.
Michael Strugl
Berichterstatter Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss
des Nationalrates vom 28. März 2001 betreffend das Zusatzprotokoll zum
Übereinkommen zwischen dem Königreich Belgien, dem Königreich Dänemark, der
Bundesrepublik Deutschland, der Republik Finnland, der Griechischen Republik,
Irland, der Italienischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich
der Niederlande, der Republik Österreich, der Portugiesischen Republik, dem
Königreich Schweden, dem Königreich Spanien, der Europäischen Atomgemeinschaft
und der Internationalen Atomenergie-Organisation in Ausführung von Artikel III
Absätze 1 und 4 des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen samt
Anlagen
1. keinen
Einspruch zu erheben,
2. gemäß
Art. 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von
Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 04 19
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT
DES BUNDESRATES