6340 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Finanzausschusses

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 27. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BB-GmbH-Gesetz)

 

           Das Regierungsprogramm sieht zwecks Einsparung bei den Ermessensausgaben als Maßnahme u.a. eine Reform des Beschaffungswesens des Bundes vor. Demgemäss hat die Bundesregierung im Ministerrat vom 3. Oktober 2000 als Maßnahme zur Budgetkonsoli­dierung und forcierten Verwaltungsinnovation unter anderem die Reform des Beschaffungs­wesens des Bundes beschlossen und die Verantwortlichkeit hiefür dem Bundesminister für Finanzen übertragen.

           Das Beschaffungswesen des Bundes ist derzeit – von wenigen Ausnahmen abgesehen – dezentral gestaltet. Dadurch, dass die Ministerien ihre Beschaffungstätigkeit im Wesent­lichen unabhängig voneinander durchführen, bleiben mögliche Synergieeffekte im Vergabe­wesen weitgehend ungenutzt. Überdies kann der Bund – trotz des nicht unbeträchtlichen Gesamtbeschaffungsvolumens – seine  Marktposition nicht nutzen und gehen Bündelungs­effekte verloren.

           Ziel des vorliegenden Beschlusses des Nationalrates ist die Einsparung bei den Beschaffungskosten durch ressortübergreifende Bedarfsbündelung sowie durch Redu­zierung des Verwaltungsaufwandes im Beschaffungswesen.

           § 15 Abs. 1 (Haftungsübernahme gem. § 66 des Bundeshaltshaltsgesetzes) des gegenständlichen Beschlusses unterliegt gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Einspruchs­recht des Bundesrates.

           Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. April 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch - soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt - zu erheben.

 

Wien, 2001 04 18

 

 

 

 

           Ludwig BUCHINGER                                                             Johanna SCHICKER

                Berichterstatter                                                                         Vorsitzende


 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 27. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(BB-GmbH-Gesetz) keinen Einspruch - soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt - zu erheben.

 

Wien, 2001 04 19

 

 

 

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            SCHRIFTFÜHRUNG                                                 PRÄSIDENT DES BUNDESRATES