6373 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Immissionsschutzgesetz-Luft geändert und das Smogalarmgesetz auf­gehoben wird

 

Zur Schaffung eines Rechtsinstruments zum Schutz vor schädlichen Luftverunreinigungen und zur Umsetzung der damals bestehenden Immissionsrichtlinien der EG wurde 1997 das Immissionsschutz­gesetz–Luft, BGBl. I Nr. 115/1997, erlassen.

 

           Mit dem Immissionsschutzgesetz–Luft wurden die EG-Richt­linien zum Immissions­schutz umgesetzt. Auf Grundlage der Rahmenrichtlinie Luftqualität wurden nunmehr die ersten beiden Tochterrichtlinien über Grenzwerte für SO2, NO2 und NOx, Partikel und Blei in der Luft (99/30/EG) sowie über Grenzwerte für CO und Benzol (2000/69/EG) erlassen.

           Die Umsetzung soll hinsichtlich der Grenzwerte durch die vorliegende Novelle des Immissionsschutz­gesetzes–Luft und eine Verordnung über Immissionsgrenzwerte gemäß § 3 Abs. 3 IG-L erfolgen.

           Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates beinhaltet vorwiegend Bestimmun­gen zur Umsetzung der ersten und zweiten EG-Richtlinie zur Luftqualität hinsichtlich der Grenz- und Alarmwerte und der Erstellung von Alarmplänen bei Überschreitung von Alarm­werten, sowie Abänderungen hinsichtlich der Anwendbarkeit der Genehmigungs­voraus­setzungen auf Straßenbauten und der Maßnahmen bei Heizungsanlagen.

           Ziel des vorliegenden Gesetzesbeschlusses ist es, einerseits EG-Recht auf dem Gebiet der Luftreinhaltung umzusetzen, andererseits eine Rechtsbereinigung vorzunehmen.

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 06 19

 

 

 

 

 

            Franz WOLFINGER                                                          Leopold STEINBICHLER

                Berichterstatter                                                                        Vorsitzender


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Immissionsschutzgesetz-Luft geändert und das Smogalarmgesetz auf­gehoben wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 06 21

 

 

 

 

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            SCHRIFTFÜHRUNG                                                 PRÄSIDENT DES BUNDESRATES