6373 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Immissionsschutzgesetz-Luft geändert und das Smogalarmgesetz aufgehoben wird
Zur Schaffung eines Rechtsinstruments zum Schutz vor schädlichen Luftverunreinigungen und zur Umsetzung der damals bestehenden Immissionsrichtlinien der EG wurde 1997 das Immissionsschutzgesetz–Luft, BGBl. I Nr. 115/1997, erlassen.
Mit dem Immissionsschutzgesetz–Luft wurden die EG-Richtlinien zum Immissionsschutz umgesetzt. Auf Grundlage der Rahmenrichtlinie Luftqualität wurden nunmehr die ersten beiden Tochterrichtlinien über Grenzwerte für SO2, NO2 und NOx, Partikel und Blei in der Luft (99/30/EG) sowie über Grenzwerte für CO und Benzol (2000/69/EG) erlassen.
Die Umsetzung soll hinsichtlich der Grenzwerte durch die vorliegende Novelle des Immissionsschutzgesetzes–Luft und eine Verordnung über Immissionsgrenzwerte gemäß § 3 Abs. 3 IG-L erfolgen.
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates beinhaltet vorwiegend Bestimmungen zur Umsetzung der ersten und zweiten EG-Richtlinie zur Luftqualität hinsichtlich der Grenz- und Alarmwerte und der Erstellung von Alarmplänen bei Überschreitung von Alarmwerten, sowie Abänderungen hinsichtlich der Anwendbarkeit der Genehmigungsvoraussetzungen auf Straßenbauten und der Maßnahmen bei Heizungsanlagen.
Ziel des vorliegenden Gesetzesbeschlusses ist es, einerseits EG-Recht auf dem Gebiet der Luftreinhaltung umzusetzen, andererseits eine Rechtsbereinigung vorzunehmen.
Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 06 19
Franz WOLFINGER Leopold STEINBICHLER
Berichterstatter Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Immissionsschutzgesetz-Luft geändert und das Smogalarmgesetz aufgehoben wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 06 21
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES