6423 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz über die Errichtung und Organisation der Finanzmarktaufsichtsbehörde und über die Änderung des Bankwesengesetzes, des Wertpapieraufsichtsgesetzes, des Investmentfondsgesetzes, des Beteiligungsfondsgesetzes, des Sparkassengesetzes, des Bausparkassengesetzes, des Hypothekenbankengesetzes, des Pfandbriefgesetzes, des EGVG, des Börsegesetzes 1989, des Versicherungsaufsichtsgesetzes, des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetzes 1994, des Pensionskassengesetzes, des Kapitalmarktgesetzes, des Handelsgesetzbuches, des Aktiengesetzes, des GmbH-Gesetzes und des Nationalbankgesetzes 1984 (Finanzmarktaufsichtsgesetz - FMAG)
Ziel des vorliegenden Beschlusses des Nationalrates ist die Schaffung der organisatorischen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für eine unabhängige und bestmöglich effektive Finanzmarktaufsicht und umfasst zwei inhaltliche Schwerpunktbereiche:
Zum einen die organisatorische Umgestaltung der Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht, Wertpapieraufsicht und Pensionskassenaufsicht durch Vereinigung der bisherigen Kapazitäten im Bundesministerium für Finanzen, der BWA und teilweise in der Oesterreichischen Nationalbank und Zusammenführung dieser Kapazitäten in einer neu zu errichtenden öffentlich-rechtlichen Anstalt. Diese Finanzmarktaufsichtsbehörde – FMA – wird nach Aufnahme der bestehenden, insbesondere personellen Ressourcen als unabhängige weisungsfreie Allfinanzaufsichtsbehörde errichtet.
Zum anderen wird das materielle Aufsichtsrecht in einigen Punkten geändert, bei denen sich in der Vollziehung Defizite gezeigt haben. Zielsetzung hierbei ist die erhöhte Schnelligkeit und Durchsetzbarkeit aufsichtsrechtlicher Maßnahmen.
Weiters wird auch die Stellung des Aufsichtsrates von Kreditinstituten gestärkt.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 07 17
Dr. Robert ASPÖCK Johanna SCHICKER
Berichterstatter Vorsitzende
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrateses vom 5. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz über die Errichtung und Organisation der Finanzmarktaufsichtsbehörde und über die Änderung des Bankwesengesetzes, des Wertpapieraufsichtsgesetzes, des Investmentfondsgesetzes, des Beteiligungsfondsgesetzes, des Sparkassengesetzes, des Bausparkassengesetzes, des Hypothekenbankengesetzes, des Pfandbriefgesetzes, des EGVG, des Börsegesetzes 1989, des Versicherungsaufsichtsgesetzes, des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetzes 1994, des Pensionskassengesetzes, des Kapitalmarktgesetzes, des Handelsgesetzbuches, des Aktiengesetzes, des GmbH-Gesetzes und des Nationalbankgesetzes 1984 (Finanzmarktaufsichtsgesetz - FMAG) keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 07 19
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES