6424 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Finanzausschusses

 

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2001 betreffend 1. Euro-Umstellungsgesetz - Bund

 

           Aufgrund der mit 1. Jänner 2002 wirksam werdenden Wirtschafts- und Währungsunion im Bereich der Europäischen Union besteht legistischer Handlungsbedarf im Zusammen­hang mit der erforderlichen Umstellung von Schillingbeträgen auf Euroangaben im Bundesrecht. Mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluss sollen nunmehr die erforderlichen Anpassungen vorgenommen werden. Aus gesetzesökonomischen Erwägungen sowie unter Bedachtnahme auf die Richtlinie 65 der Legistischen Richtlinien 1990 betreffend die Zulässigkeit einer Sammelnovelle ist beabsichtigt, diese Adaptierungen im Wege eines geschlossenen Gesetzesbeschlusses umzusetzen.

 

           Diejenigen Umstellungsgesetze, die sich derzeit in Begutachtung befinden, sollen in der Form eines 2. Euro-Umstellungsgesetzes - Bund als Regierungsvorlage beschlossen und dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet werden.

 

           Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2001 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 07 17

 

 

 

 

            Dr. Robert ASPÖCK                                                             Johanna SCHICKER

                Berichterstatter                                                                         Vorsitzende


 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2001 betreffend 1. Euro-Umstellungs­gesetz - Bund keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 07 19

 

 

 

 

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            SCHRIFTFÜHRUNG                                                 PRÄSIDENT DES BUNDESRATES