6442 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates

 

 

B e r i c h t

des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen

 

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (2. Ärztegesetz-Novelle)

 

 

Im Wesentlichen lässt sich Folgendes festhalten:

 

Um den stationären Krankenanstaltensektor durch flexible ambulante Einrichtungen zu entlasten sowie um Versorgungslücken insbesondere im ländlichen Bereich zu schließen, soll die Möglichkeit für Ärzte geschaffen werden, ihre ärztliche Tätigkeit im Rahmen von Gruppenpraxen auszuüben.

 

Ein zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits abgeschlossenes Abkommen erfordert die Umsetzung ins innerstaatliche Recht hinsichtlich Verwirklichung der Freizügigkeit. Ebenso sollen die im Rahmen der Europa-Abkommen festgeschriebene Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit für Staatsangehörige der mittel- und osteuropäischen Staaten umgesetzt werden.

 

Im Rahmen der ärztlichen Berufspflichten wird das rechtliche Schicksal der von einem Arzt geführten Aufzeichnungen bei Einstellung seines Berufes unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen geregelt sowie das bereits durch Lehre und Judikatur gefestigte Patientenrecht auf Einsicht in die Krankengeschichte gesetzlich expressis verbis verankert.

 

Um Diskriminierungen im Rahmen der Vollziehung von Sonderbewilligungen (z. B. für die vorübergehende Tätigkeit ausländischer Ärzte in Österreich) für Ärzte bzw. Zahnärzte zu verhindern, bedarf es gesetzlicher Maßnahmen sowie Übergangsbestimmungen.

 

Schließlich ergibt sich die Notwendigkeit einer Umstellung sämtlicher Schillingangaben im Ärztegesetz 1998 in die entsprechenden Euroangaben mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2002.

 

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 07 17

 

 

Ulrike Haunschmid                                                                                                   Hedda Kainz

Berichterstatterin                                                                                                       Vorsitzende


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (2. Ärztegesetz-Novelle), keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 07 20

 

 

 

 

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            SCHRIFTFÜHRUNG                                           PRÄSIDENT DES BUNDESRATES