6443 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates

 

 

B e r i c h t

des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen

 

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2001 betreffend eine Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta)

 

 

Die Vereinbarung enthält Regelungen zu folgenden wesentlichen Bereichen von Patientenrechten:

 

-       Recht auf Behandlung und Pflege,

-       Recht auf Achtung der Würde und Integrität,

-       Recht auf Selbstbestimmung und Information,

-       Recht auf Dokumentation,

-       besondere Bestimmungen für Kinder,

-       Vertretung von Patienteninteressen und

-       Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.

 

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 07 17

 

 

Roswitha Bachner                                                                                                    Hedda Kainz

Berichterstatterin                                                                                                       Vorsitzende


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2001 betreffend eine Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta) keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 07 20

 

 

 

 

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            SCHRIFTFÜHRUNG                                           PRÄSIDENT DES BUNDESRATES