6452 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

 

über den Außenpolitischen Bericht 2000 der Bundesregierung (III-220-BR/2001)

 

 

Der gegenständliche Bericht wurde dem Bundesrat am 9. Mai 2001 zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung unterbreitet.

 

Der Bericht gliedert sich in folgende Kapitel: Österreich in der Europäischen Union, Österreich in anderen europäischen Foren, Aufarbeitung von Fragen der Vergangenheit, die österreichische Entwicklungszusammenarbeit und Ost-Förderprogramm, die universelle Zusammenarbeit – die Vereinten Nationen, Internationale Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nonproliferation, der Internationale Schutz der Menschenrechte, die humanitäre Dimension in den internationalen Beziehungen, multilaterale Weltwirtschaftspolitik, globaler Umwelt-schutz, Auslandskulturpolitik, Medien und Information, die rechtliche und konsularische Dimension der österreichischen Außenpolitik und dem Kapitel der österreichische auswärtige Dienst.

 

Die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten hebt in ihrem Vorwort besonders die zum Teil äußerst schwierigen und nicht alltäglichen Bedingungen für die österreichische Außenpolitik, die sich aus der Verhängung von bilateralen Sanktionen durch die 14 EU-Partner ergaben, das dominierende Thema des europäischen Integrationsprozesses im Jahr 2000 – die Regierungskonferenz über die institutionelle Reform der EU – dessen wichtigstes Ergebnis der angenommene Vertrag von Nizza, der die Voraussetzungen für die Erweiterung geschaffen hat, darstellt sowie den Vorsitz in der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, den Österreich im Jahr 2000 inne hatte, hervor. Ferner werden noch jene von Bundesregierung und Parlament einstimmig getroffenen Maßnahmen zur Aufarbeitung von Fragen der Vergangenheit, nämlich der Schaffung des Versöhnungsfonds und der Regelung noch offener Fragen arisierten Vermögens erwähnt.

 

 

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Oktober 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

 

Wien, 2001 10 09

 

 

Hans Ager            Mag. Michael Strugl

Berichterstatter           Vorsitzender


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Den Außenpolitischen Bericht 2000 der Bundesregierung (III-220-BR/2001) zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

Wien, 2001 10 11

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG           PRÄSIDENT DES BUNDESRATES