6462 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Finanzausschusses

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

 

           Die bestehenden steuervertraglichen Beziehungen zwischen Österreich und Deutsch­land auf der Grundlage des Abkommens vom 4. Oktober 1954, in der Fassung des Abkommens vom 8. Juli 1992, BGBl. Nr. 361/1994, zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern entsprechen nicht mehr den Anforderungen des modernen Steuer­vertragsrechts und bedürfen daher einer Neuregelung.

           Das neue Abkommen bewirkt eine Anpassung an jene Grundsätze, die vom Fiskal­komitee der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erarbeitet wurden und mittlerweile internationale Anerkennung gefunden haben.

           Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird die auf Grund der Über­schneidung der nationalen Steuerrechte Österreichs und Deutschlands bewirkte Doppel­besteuerung auf dem Gebiete der Einkommensteuern in einer den Anforderungen des modernen Wirtschaftslebens und der geänderten internationalen Steuervertragspraxis in entsprechender Weise beseitigt.

           Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

           Der vorliegende Staatsvertrag ist gesetzändernd; er hat nicht politischen Charakter und enthält weder verfassungsändernde noch verfassungsergänzende Bestimmungen. Da auch Angelegenheiten des selbstständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gem. Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG erforderlich.

           Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

Wien, 2001 11 06

 

 

 

             Herbert WÜRSCHL                                                              Johanna SCHICKER

                Berichterstatter                                                                         Vorsitzende


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Dem Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

Wien, 2001 11 08

 

 

 

 

 

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            SCHRIFTFÜHRUNG                                                 PRÄSIDENT DES BUNDESRATES