6470 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2001 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem ein Nationaler Sicherheitsrat eingerichtet und das Wehrgesetz 1990 geändert wird

 

           Es hat sich gezeigt, dass Fragen der österreichischen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie der Integrationspolitik derzeit parallel in verschiedenen Beratungs­gremien der Bundesregierung sowie im sog. EU-Hauptausschuss des Nationalrates und im Bundesrat (siehe Art. 23e B-VG) behandelt werden. Im Sinne einer Straffung und Effizienz­steigerung ist es wünschenswert, den Rat für Auswärtige Angelegenheiten und den Landes­verteidigungsrat in einem einzigen Beratungsgremium zusammenzulegen. Die jüngsten schrecklichen Attentate in New York und in Washington sowie insbesondere die daran anschließenden konzertierten Maßnahmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus unterstreichen noch die Notwendigkeit einer effizienten und einheitlichen Plattform für dementsprechende Beratungen. Die bisherigen positiven Erfahrungen mit dem parlamenta­rischen Mitwirkungsverfahren in Angelegenheiten der Europäischen Union gemäß Art. 23e B-VG lassen einen Entfall des reinen Beratungsgremiums Rat für Fragen der österreichi­schen Integrationspolitik gerechtfertigt erscheinen.

           Der neu geschaffene Nationale Sicherheitsrat (kurz: Rat) wird - in Fortführung der Aufgaben der bisherigen Gremien - sowohl Beratungsaufgaben gegenüber der Bundes­regierung wahrnehmen als auch entsprechende Empfehlungen erteilen und soll dazu beitragen, die Zusammenarbeit der im Nationalrat vertretenen Parteien auf dem Gebiet der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu stärken und die Entscheidungsgrundlagen der für diese verantwortlichen Staatsorgane zu erarbeiten. Es soll sich dabei ausschließlich um ein beratendes, nicht um ein entscheidendes Organ handeln. An der verfassungsmäßi­gen Verantwortung der zuständigen Organe wird dadurch nichts geändert. Auch die Struktur sowie die Anzahl der Mitglieder des Rates orientiert sich an den bisherigen Gremien.

           Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 11 06

 

 

 

              Maria GRANDER                                                        Dipl.-Ing. Hannes Missethon

               Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender


 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2001 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem ein Nationaler Sicherheitsrat eingerichtet und das Wehrgesetz 1990 geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 11 08

 

 

 

 

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       SCHRIFTFÜHRUNG                                                 PRÄSIDENT DES BUNDESRATES