6471 der Beilagen
zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B
e r i c h t
des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus
über den Beschluss des
Nationalrates vom 23. Oktober 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bundesgesetz vom 29. Juni 1989 über die Errichtung eines Rates für Fragen der
österreichischen Integrationspolitik und das Kriegsmaterialgesetz geändert
werden
Mit dem gegenständliche Gesetzesbeschluss wird in Ergänzung zum Beschluss des Nationalrates betreffend die Einrichtung eines Nationalen Sicherheitsrates und die Änderung des Wehrgesetzes 1990 der Rat für Fragen der österreichischen Integrationspolitik und das Kriegsmaterialgesetz in einen „Rat für Fragen der österreichischen Integrations- und Außenpolitik“ umgewandelt.
Zuständigkeit und Vorsitz gehen vom Bundeskanzler an den Außenminister über.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 11 06
Maria GRANDER Dipl.-Ing. Hannes Missethon
Berichterstatterin Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 29. Juni 1989 über die Errichtung eines Rates für Fragen der österreichischen Integrationspolitik und das Kriegsmaterialgesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 11 08
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES