6474 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus
über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zustellgesetz, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 geändert werden sowie das Verwaltungsentlastungsgesetz aufgehoben wird (Verwaltungsverfahrensnovelle 2001)
In den Verwaltungsverfahrensgesetzen ist anlässlich der Währungsumstellung von Schilling auf Euro mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2002 eine Anpassung der Geldbeträge vorzunehmen. Darüber hinaus sollen im Hinblick auf aktuelle, teils divergente Rechtsprechung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts Klarstellungen vorgenommen werden. Ferner werden bestimmte Anliegen der Praxis aufgegriffen.
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates unterliegt zur Gänze der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften.
Durch die vorgesehenen Verfahrensvereinfachungen insbesondere bei den Unabhängigen Verwaltungssenaten in den Ländern ergeben sich potentielle finanzielle Entlastungen der Länder, durch die Neuregelung der Zustellungen auf Grund von Ersuchen ausländischer Behörden Mehrbelastungen der Länder, die nicht konkret bezifferbar sind. Es ist jedoch zu erwarten, dass sowohl Entlastungen als auch Mehrbelastungen in einem unbedeutenden Ausmaß erfolgen werden.
Mit dem gegenständlichen Beschluss werden eine Euro-Anpassung vorgenommen und erforderliche Klarstellungen durchgeführt.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 11 06
Friedrich HENSLER Dipl.-Ing. Hannes Missethon
Berichterstatter Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zustellgesetz, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 geändert werden sowie das Verwaltungsentlastungsgesetz aufgehoben wird (Verwaltungsverfahrensnovelle 2001)keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 11 08
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES