6474 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2001 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Zustellgesetz, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsver­fahrensgesetzen 1991, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Ver­waltungsstrafgesetz 1991 und das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 geändert werden sowie das Verwaltungsentlastungsgesetz aufgehoben wird (Verwaltungs­verfahrensnovelle 2001)

 

           In den Verwaltungsverfahrensgesetzen ist anlässlich der Währungsumstellung von Schilling auf Euro mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2002 eine Anpassung der Geldbeträge vorzunehmen. Darüber hinaus sollen im Hinblick auf aktuelle, teils divergente Recht­sprechung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts Klarstellungen vorgenommen werden. Ferner werden bestimmte Anliegen der Praxis aufgegriffen.

           Der vorliegende Beschluss des Nationalrates unterliegt zur Gänze der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultations­mechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften.

           Durch die vorgesehenen Verfahrensvereinfachungen insbesondere bei den Unab­hängigen Verwaltungssenaten in den Ländern ergeben sich potentielle finanzielle Entlastun­gen der Länder, durch die Neuregelung der Zustellungen auf Grund von Ersuchen ausländi­scher Behörden Mehrbelastungen der Länder, die nicht konkret bezifferbar sind. Es ist jedoch zu erwarten, dass sowohl Entlastungen als auch Mehrbelastungen in einem unbe­deutenden Ausmaß erfolgen werden.

           Mit dem gegenständlichen Beschluss werden eine Euro-Anpassung vorgenommen und erforderliche Klarstellungen durchgeführt.

           Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 11 06

 

 

 

 

            Friedrich HENSLER                                                     Dipl.-Ing. Hannes Missethon

                Berichterstatter                                                                        Vorsitzender


 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2001 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Zustellgesetz, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsver­fahrensgesetzen 1991, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Ver­waltungsstrafgesetz 1991 und das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 geändert werden sowie das Verwaltungsentlastungsgesetz aufgehoben wird (Verwaltungsverfahrensnovelle 2001)keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 2001 11 08

 

 

 

 

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       SCHRIFTFÜHRUNG                                                 PRÄSIDENT DES BUNDESRATES