6477 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2001 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 25. Mai 1955 über die Schaffung eines Öster­reichischen Ehrenzeichens für Wissenschaft und Kunst und eines Österreichischen Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst geändert wird

 

           Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates beinhaltet die Möglichkeit, dass - sollten später Tatsachen bekannt werden oder der Beliehene nachträglich ein Verhalten setzen, das einer Verleihung entgegenstünde - das Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst bzw. das Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst wieder aberkannt werden kann.

 

           Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 11 06

 

 

 

 

               Herwig HÖSELE                                                        Dipl.-Ing. Hannes Missethon

                Berichterstatter                                                                        Vorsitzender


 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2001 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 25. Mai 1955 über die Schaffung eines Öster­reichischen Ehrenzeichens für Wissenschaft und Kunst und eines Österreichischen Ehren­kreuzes für Wissenschaft und Kunst geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 11 08

 

 

 

 

.............................................                                         ..............................................................

       SCHRIFTFÜHRUNG                                                 PRÄSIDENT DES BUNDESRATES