6477 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus
über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 25. Mai 1955 über die Schaffung eines Österreichischen Ehrenzeichens für Wissenschaft und Kunst und eines Österreichischen Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst geändert wird
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates beinhaltet die Möglichkeit, dass - sollten später Tatsachen bekannt werden oder der Beliehene nachträglich ein Verhalten setzen, das einer Verleihung entgegenstünde - das Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst bzw. das Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst wieder aberkannt werden kann.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 11 06
Herwig HÖSELE Dipl.-Ing. Hannes Missethon
Berichterstatter Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 25. Mai 1955 über die Schaffung eines Österreichischen Ehrenzeichens für Wissenschaft und Kunst und eines Österreichischen Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 11 08
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES