6507 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur
über den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesmuseen-Gesetz neu erlassen sowie das Forschungsorganisationsgesetz, das Bundesgesetz zur Errichtung einer Museumsquartier-Errichtungs- und Betriebsgesellschaft und das Bundesgesetz betreffend die Finanzierung des Erwerbs der "Sammlung Leopold" geändert wird
Entsprechend dem Regierungsübereinkommen soll die Ausgliederung von Bereichen, welche nicht unmittelbare staatliche Kernaufgaben wahrnehmen, zügig weiter betrieben werden. So ist die Einräumung der Vollrechtsfähigkeit für die Österreichische Nationalbibliothek mit 1. Jänner 2002 geplant. Da das Tätigkeitsbild der Nationalbibliothek weitgehend dem der Bundesmuseen entspricht und als Organisationsform eine wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts vorgesehen ist, soll diese als eigener Abschnitt im Bundesmuseen-Gesetz geregelt werden, wobei letzteres weitgehend auch auf die Nationalbibliothek Anwendung finden soll. Die vorgenommene Neufassung des Bundesmuseen-Gesetzes dient der besseren Lesbarkeit dieses Gesetzes, wird aber auch zum Anlass genommen, um einige Verbesserungen, welche sich in der nunmehr zweieinhalbjährigen Anwendungspraxis angeboten haben, vorzunehmen.
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates beinhaltet die durch die Ausgliederung der Österreichischen Nationalbibliothek erforderliche Herausnahme dieser Anstalt aus dem Normverband des Forschungsorganisationsgesetzes sowie eine Euro-Anpassung der in den vorliegenden Gesetzen enthaltenen Schillingbeträge mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2002.
Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 12 04
Günther KÖBERL Uta Barbara Pühringer
Berichterstatter Vorsitzende
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesmuseen-Gesetz neu erlassen sowie das Forschungsorganisationsgesetz, das Bundesgesetz zur Errichtung einer Museumsquartier-Errichtungs- und Betriebsgesellschaft und das Bundesgesetz betreffend die Finanzierung des Erwerbs der "Sammlung Leopold" geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 12 06
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES