6521 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des

Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das Schutzzertifikatsgesetz 1996, das Halbleiterschutzgesetz, das Markenschutzgesetz 1970 und das Musterschutzgesetz 1990 geändert werden (Euro-Umstellungsgesetz Patent-, Marken- und Musterrecht - EUG-PMM)

 

Die Verordnung (EG) Nr. 1103/97 des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Vorschriften im Zusammenhang mit der Einführung des Euro, ABl. 1997 Nr. L 162, S 1 (1. Euro-Einführungsverordnung), legt die Modalitäten für die Umrechnung vom Euro in die nationalen Währungseinheiten und umgekehrt sowie einzelne Bestimmungen über die Auf- und Abrundung fest (Art. 4 und 5). Der Umrechnungskurs wurde am 31. Dezember 1998 unwiderruflich festgelegt: Ein Euro entspricht 13,7603 Schilling.

 

Die Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates über die Einführung des Euro, ABl. 1998 Nr. L 139, S 1 (2. Euro-Einführungsverordnung), regelt die Ersetzung der Währungen der Teilnehmerstaaten durch den Euro, wobei bei der Umrechnung die Umrechnungs- und Rundungsregeln der Verordnung (EG) Nr. 1103/97 anzuwenden sind.

 

Aus Gründen der Rechtsklarheit und Praktikabilität sollen jedoch Gesetze und Verordnungen, die Schillingbeträge enthalten, auf Eurobeträge umgestellt werden. Durch den vorliegenden Beschluss des Nationalrates soll eine „Euro-Anpassung“ der in den vorliegenden Gesetzen enthaltenen Schillingbeträge mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2002 im Sinne einer Glättung in der Weise vorgenommen werden, dass auf volle Euro abgerundet wird.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 12 04

 

 

 

 

Ing. Gerd Klamt

Ulrike Haunschmid

Berichterstatter

Vorsitzende

 


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das Schutzzertifikatsgesetz 1996, das Halbleiterschutzgesetz, das Markenschutzgesetz 1970 und das Musterschutzgesetz 1990 geändert werden (Euro-Umstellungsgesetz Patent-, Marken- und Musterrecht - EUG-PMM), keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 12 07

 

 

 

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            SCHRIFTFÜHRUNG                                           PRÄSIDENT DES BUNDESRATES