6521 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des
Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss
des Nationalrates vom 21. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das Patentgesetz 1970, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das
Gebrauchsmustergesetz, das Schutzzertifikatsgesetz 1996, das
Halbleiterschutzgesetz, das Markenschutzgesetz 1970 und das Musterschutzgesetz
1990 geändert werden (Euro-Umstellungsgesetz Patent-, Marken- und Musterrecht -
EUG-PMM)
Die Verordnung (EG) Nr. 1103/97 des Rates vom
17. Juni 1997 über bestimmte Vorschriften im Zusammenhang mit der Einführung
des Euro, ABl. 1997 Nr. L 162, S 1 (1. Euro-Einführungsverordnung), legt
die Modalitäten für die Umrechnung vom Euro in die nationalen Währungseinheiten
und umgekehrt sowie einzelne Bestimmungen über die Auf- und Abrundung fest
(Art. 4 und 5). Der Umrechnungskurs wurde am 31. Dezember 1998
unwiderruflich festgelegt: Ein Euro entspricht 13,7603 Schilling.
Die Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates über die
Einführung des Euro, ABl. 1998 Nr. L 139, S 1
(2. Euro-Einführungsverordnung), regelt die Ersetzung der Währungen der
Teilnehmerstaaten durch den Euro, wobei bei der Umrechnung die Umrechnungs- und
Rundungsregeln der Verordnung (EG) Nr. 1103/97 anzuwenden sind.
Aus Gründen der
Rechtsklarheit und Praktikabilität sollen jedoch Gesetze und Verordnungen, die
Schillingbeträge enthalten, auf Eurobeträge umgestellt werden. Durch den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates soll eine „Euro-Anpassung“ der in den
vorliegenden Gesetzen enthaltenen Schillingbeträge mit Wirksamkeit vom
1. Jänner 2002 im Sinne einer Glättung in der Weise vorgenommen werden,
dass auf volle Euro abgerundet wird.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage
am 4. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu
erheben.
Wien,
2001 12 04
Ing.
Gerd Klamt |
Ulrike
Haunschmid |
Berichterstatter |
Vorsitzende |
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 21. November
2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das
Patentverträge-Einführungsgesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das
Schutzzertifikatsgesetz 1996, das Halbleiterschutzgesetz, das Markenschutzgesetz
1970 und das Musterschutzgesetz 1990 geändert werden (Euro-Umstellungsgesetz
Patent-, Marken- und Musterrecht - EUG-PMM), keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2001 12 07
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SCHRIFTFÜHRUNG
PRÄSIDENT DES BUNDESRATES