6549 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates

 

 

B e r i c h t

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

 

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz über die Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen zur sicheren Verwendung von Informationen (Informationssicherheitsgesetz, InfoSiG)

 

           Aktuelle Entwicklungen im Rahmen der Europäischen Union sowie andere internationale Verpflichtungen Österreichs im Bereich der Sicherheitszusammenarbeit erfordern die Schaffung einer gesetzlichen Regelung über den Zugang zu klassifizierten Informationen und deren sichere Verwendung.

 

           Ziel des gegenständlichen Gesetzesbeschlusses ist die Umsetzung internationaler Verpflichtungen durch die Gewährleistung einheitlicher Informationssicherheitsstandards.

 

           Das Gesetz hat die Klassifizierung von Informationen und das Festlegen von Kriterien, unter denen einer Person Zugang zu einer schutzwürdigen Information gewährt werden kann, die Regelung der Amtshilfe und internationaler Kooperation bei klassifizierter Information sowie die Bestellung von Informationssicherheitsbeauftragten und die Einrichtung einer Informationssicherheitskommission zum Inhalt.

 

 

           Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 12 18

 

 

 

 

       Margarete Aburumieh                                                               Mag. Gerhard Tusek

          Berichterstatterin                                                                         Vorsitzender

 


 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz über die Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen zur sicheren Verwendung von Informationen (Informationssicherheitsgesetz, InfoSiG) keinen Einspruch zu erheben.

 

 

 

Wien, 2001 12 20

 

 

 

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG                                                           PRÄSIDENT DES BUNDESRATES