6549 der
Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
über den
Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz
über die Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen zur sicheren Verwendung
von Informationen (Informationssicherheitsgesetz, InfoSiG)
Aktuelle
Entwicklungen im Rahmen der Europäischen Union sowie andere internationale
Verpflichtungen Österreichs im Bereich der Sicherheitszusammenarbeit erfordern
die Schaffung einer gesetzlichen Regelung über den Zugang zu klassifizierten
Informationen und deren sichere Verwendung.
Ziel
des gegenständlichen Gesetzesbeschlusses ist die Umsetzung internationaler
Verpflichtungen durch die Gewährleistung einheitlicher
Informationssicherheitsstandards.
Das
Gesetz hat die Klassifizierung von Informationen und das Festlegen von
Kriterien, unter denen einer Person Zugang zu einer schutzwürdigen Information
gewährt werden kann, die Regelung der Amtshilfe und internationaler Kooperation
bei klassifizierter Information sowie die Bestellung von
Informationssicherheitsbeauftragten und die Einrichtung einer
Informationssicherheitskommission zum Inhalt.
Der
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am
18. Dezember 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu
erheben.
Wien, 2001 12 18
Margarete Aburumieh Mag. Gerhard Tusek
Berichterstatterin Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001
betreffend ein Bundesgesetz über die Umsetzung völkerrechtlicher
Verpflichtungen zur sicheren Verwendung von Informationen
(Informationssicherheitsgesetz, InfoSiG) keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 12 20
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES