6567 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des
Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen
über den Beschluss des Nationalrates
vom 13. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Anwendung von
Arzneimitteln bei Lebensmittel liefernden Tieren
(Tierarzneimittelkontrollgesetz - TAKG) sowie ein Bundesgesetz über die Einfuhr
von Arzneiwaren (Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002) erlassen werden und mit dem das
Tierärztegesetz geändert wird
Vor dem Hintergrund der in jüngster
Zeit aufgedeckten Fälle illegalen Tierarzneimitteleinsatzes sollen durch den
vorliegenden Gesetzesbeschluss nicht nur strengere Rahmenvorgaben für den
Umgang mit Veterinärarzneimitteln, sondern vor allem auch die Grundlagen für
effiziente Kontroll- und Verfolgungsmaßnahmen geschaffen werden.
Der wesentliche Inhalt lässt sich wie folgt
zusammenfassen:
-
Umschreibung unzulässiger Einfuhr-,
Vertriebs- und Anwendungshandlungen bzw. des verbotenen Besitzes von
verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln zum Einsatz an Nutztieren;
-
Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen;
-
Einführung spezifischer
gerichtlicher Straftatbestände.
Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember
2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2001 12 18
Christoph
HAGEN |
Hedda
KAINZ |
Berichterstatter |
Vorsitzende |
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss
des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit
dem ein Bundesgesetz über die Anwendung von Arzneimitteln bei Lebensmittel
liefernden Tieren (Tierarzneimittelkontrollgesetz - TAKG) sowie ein
Bundesgesetz über die Einfuhr von Arzneiwaren (Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002)
erlassen werden und mit dem das Tierärztegesetz geändert wird, keinen Einspruch
zu erheben.
Wien,
2001 12 20
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SCHRIFTFÜHRUNG
PRÄSIDENT
DES BUNDESRATES