6567 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des

Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Anwendung von Arzneimitteln bei Lebensmittel liefernden Tieren (Tierarzneimittelkontrollgesetz - TAKG) sowie ein Bundesgesetz über die Einfuhr von Arzneiwaren (Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002) erlassen werden und mit dem das Tierärztegesetz geändert wird

 

Vor dem Hintergrund der in jüngster Zeit aufgedeckten Fälle illegalen Tierarzneimitteleinsatzes sollen durch den vorliegenden Gesetzesbeschluss nicht nur strengere Rahmenvorgaben für den Umgang mit Veterinärarzneimitteln, sondern vor allem auch die Grundlagen für effiziente Kontroll- und Verfolgungsmaßnahmen geschaffen werden.

Der wesentliche Inhalt lässt sich wie folgt zusammenfassen:

-          Umschreibung unzulässiger Einfuhr-, Vertriebs- und Anwendungshandlungen bzw. des verbotenen Besitzes von verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln zum Einsatz an Nutztieren;

-          Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen;

-          Einführung spezifischer gerichtlicher Straftatbestände.

 

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 12 18

 

 

 

 

Christoph HAGEN

Hedda KAINZ

Berichterstatter

Vorsitzende

 


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Anwendung von Arzneimitteln bei Lebensmittel liefernden Tieren (Tierarzneimittelkontrollgesetz - TAKG) sowie ein Bundesgesetz über die Einfuhr von Arzneiwaren (Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002) erlassen werden und mit dem das Tierärztegesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 12 20

 

 

 

 

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