6570 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des

Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 30. Jänner 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz geändert wird

 

Durch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates sollen nunmehr auch Österreicher, die im Verlauf des Ersten oder Zweiten Weltkrieges in Kriegsgefangenschaft gerieten oder als zivil internierte Personen außerhalb Österreichs festgenommen wurden, einen Entschädigungsanspruch erhalten. Weiters sollen durch den Entfall der Bestimmungen des § 3 auch Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, einen Anspruch auf Kriegsgefangenenentschädigung erhalten. Die Bestimmungen der gegenständlichen Novelle sollen rückwirkend mit 1. Jänner 2002 in Kraft treten.

 

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Februar 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 02 19

 

 

 

 

Harald REISENBERGER

Hedda KAINZ

Berichterstatter

Vorsitzende

 


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 30. Jänner 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 02 21

 

 

 

 

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                SCHRIFTFÜHRUNG                                PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES