6571 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des

Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 30. Jänner 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Opferfürsorgegesetz geändert werden

 

Der vorliegende Gesetzesbeschluss des Nationalrates beinhaltet unter anderem die Ausdehnung der begünstigten Nachkaufmöglichkeit von Pensionszeiten auf Personen, die spätestens am 12. März 1938 geboren wurden (Entfall der 6-Jahres-Grenze), sowie im Opferfürsorgegesetz insbesondere den Anspruch auf Pflegegeld der Stufen 1 bis 7 anstelle der Stufe 2 auch für Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland infolge Emigration wegen einer einschlägigen Verfolgung, den Entfall der Voraussetzung der österreichischen Staatsbürgerschaft am oder nach dem 27. April 1945 für eine Opferrente und den Entfall der 6-Jahres-Grenze bei erzwungener Emigration.

 

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Februar 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 02 19

 

 

 

 

Johanna SCHICKER

Hedda KAINZ

Berichterstatterin

Vorsitzende

 


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 30. Jänner 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Opferfürsorgegesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 02 21

 

 

 

 

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                SCHRIFTFÜHRUNG                                PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES