6571 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des
Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen
über den Beschluss des
Nationalrates vom 30.
Jänner 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine
Sozialversicherungsgesetz und das Opferfürsorgegesetz geändert werden
Der vorliegende Gesetzesbeschluss des Nationalrates beinhaltet unter anderem die Ausdehnung der begünstigten Nachkaufmöglichkeit von Pensionszeiten auf Personen, die spätestens am 12. März 1938 geboren wurden (Entfall der 6-Jahres-Grenze), sowie im Opferfürsorgegesetz insbesondere den Anspruch auf Pflegegeld der Stufen 1 bis 7 anstelle der Stufe 2 auch für Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland infolge Emigration wegen einer einschlägigen Verfolgung, den Entfall der Voraussetzung der österreichischen Staatsbürgerschaft am oder nach dem 27. April 1945 für eine Opferrente und den Entfall der 6-Jahres-Grenze bei erzwungener Emigration.
Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Februar
2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2002 02 19
Johanna
SCHICKER |
Hedda
KAINZ |
Berichterstatterin |
Vorsitzende |
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss
des Nationalrates vom 30. Jänner 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit
dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Opferfürsorgegesetz
geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2002 02 21
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENTIN
DES BUNDESRATES