6585 der
Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B
e r i c h t
des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
über den Beschluss des
Nationalrates vom 27. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Altlastensanierungsgesetz geändert wird
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates ergänzt das Altlastensanierungsgesetz im § 3 um „das Umlagern von Abfällen innerhalb einer Deponie und das Umlagern von Abfällen, soweit bereits ein Altlastenbeitrag entrichtet wurde“.
Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2002 03 12
Georg KEUSCHNIGG Leopold STEINBICHLER
Berichterstatter Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2002 03 14
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES