6585 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2002 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz geändert wird

 

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates ergänzt das Altlastensanierungsgesetz im § 3 um „das Umlagern von Abfällen innerhalb einer Deponie und das Umlagern von Abfällen, soweit bereits ein Altlastenbeitrag entrichtet wurde“.

 

         Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 2002 03 12

 

 

 

 

 

           Georg KEUSCHNIGG                                                         Leopold STEINBICHLER

                Berichterstatter                                                                        Vorsitzender


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2002 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 03 14

 

 

 

 

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            SCHRIFTFÜHRUNG                                               PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES